DIENSTLEISTUNGEN

Unsere Autismusspezifischen Dienstleistungen

Kurz und Knapp

„Unsere Angebote sind ganzheitliche Hilfen für Menschen mit und ohne Behinderungen, die stets aktuell an die sich weiterentwickelnden Lebenswelten und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst sind.“

Wir bieten Dienstleistungen in Form von Beratung, Begleitung und Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störungen und Begleiterkrankungen an. Wir unterstützen Sie bei persönlichen Notlagen und Krisenbewältigungen, bei Anträgen für Eingliederungshilfe, Pflegestufe, Schwerbehindertenausweis, Jobcenter und Arbeitsagentur. Wir sind Anbieter für Alltagsunterstützende Angebote, Entlastungen im Alltag. Über das persönliche Budget haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungsbedarfe individuell bei uns einzukaufen. Unsere Angebote sind Autismusspezifische Hilfen, Eingliederungshilfen nach SGB VIII und SGB IX, in Form von Teilhabe an Bildung und Sozialer Teilhabe, insbesondere Kita- und Schulbegleitungen, Integrations- und Studienassistenzen, sowie Qualifizierte Assistenzen. Unsere LERNHILFEN   "LERNKOMPASS - Lernen lernen" können sowohl über das Bildungspaket (BuT) als auch von Privatzahlern in Anspruch genommen werden. Unsere Angebote werden ambulant in unseren Räumen in der Bahnhofstraße 4 in Finsterwalde, als auch mobil und aufsuchend bei Ihnen zu Hause angeboten. Aufsuchend arbeiten wir in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz.   

BERATUNG

Autismusfachberatung

Die Autismusfachberatung umfasst die Arbeit mit Eltern, Geschwistern, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen. Sie basiert auf einer positiven und vertrauensvollen Beziehung zu den Förderkräften. Wir betrachten dabei die Eltern als die Experten im Umgang mit ihrem Kind. Eltern sind für uns die wichtigsten Partner bei der gemeinsamen Arbeit mit ihrem Kind. Ziel der Autismusfachberatung ist die Verbesserung der innerfamiliären Kommunikation und Interaktion, sowie der Ausbau eines Entwicklungsunterstützten Erziehungsstiles. Betroffene, Eltern und nahe Angehörige haben unzählige Fragen zum Störungsbild, benötigen Unterstützung bei Anträgen und Behördengängen, Widerspruchsverfahren gegenüber Sozialversicherungsträgern, bei dem wir gern behilflich sind. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem individuellen Antrag auf Teilhabeleistungen über das SGB VIII und SGB IX. Die Autismusfachberatung richtet sich auch an Erzieher, Lehrer, Firmeninhaber, Familienhelfer... und dies in Form von Informationen zum Umgang mit Betroffenen, Reizreduktionen, Klassenaufklärungen und Beratungen zum Thema Autismus und all seiner Ausprägungen und Erscheinungen im Spektrum.

BEGLEITUNG

Qualifizierte Assistenzen

Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, soziale Beziehungen herzustellen und zu erhalten und gestalten Ihre Freizeit aktiv mit. Unsere Hilfe ist darauf ausgelegt, dass Sie als Leistungsempfänger durch unsere Anleitungen lernen und üben können, Ihren persönlichen Alltag selbst zu gestalten. Diese Form der Assistenz leisten wir in der Regel zeitlich begrenzt. Qualifizierte Assistenzen werden bei uns ausschließlich durch Fachkräfte im individualisierten 1:1 Setting erbracht.


Mögliche Zielbereiche unserer Assistenzleistungen sind:


  • Soziale Integration: z.B. durch Assistenzen in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf


  • Individuelle-lebenspraktische Unterstützung und Anleitung: z.B. durch alltagspraktische Assistenzen und Anleitungen beim Einkauf, Kochen, Arztbesuchen, Alltagsstruktur


  • Psychische Stabilisierung: z.B. durch die Aktivierung eigener Ressourcen und den Aufbau von Methoden und Lösungsstrategien, um mit Belastungs- und Krisensituationen umzugehen


  • Mediale Unterstützung: z.B. durch die Erarbeitung und Modifikation von individuellen Kommunikationshilfen (gestützte Kommunikation mit Computer); Unterstützung bei der Nutzung von Materialien und der medialen Aneignung von Lerninhalten (z.B. TEACCH & PECS).

THERAPIE UND FÖRDERUNG

Autismustherapie

Ziel der pädagogisch-therapeutischen Maßnahme in Form einer Autismustherapie/FÖRDERUNG ist, bestehende Einschränkungen in der Teilhabe zu vermeiden, zu bewältigen oder zu lindern, d. h.


  1. Erhalt und Ausbau vorhandener Fähigkeiten
  2. Aufbau kompensatorischer Möglichkeiten
  3. Abbau bestehender Entwicklungsrückstände
  4. Verhinderung von Verschlimmerung der Behinderung


Diese Maßnahmen zielen dabei insbesondere darauf ab, den behinderten Menschen und seine Familie zu befähigen, mit der Behinderung und ihren Auswirkungen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen.


Wir unterstützen Sie bei


  • Alltäglicher Lebensführung
  • Förderung der Basisversorgung (u.a. Einkauf, Kochen, Wäschepflege)
  • Unterstützung bei administrativen Aufgaben (u.a. Antragsstellungen, Behördengängen)
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Vermittlung und Koordination zwischen Klienten und seinem sozialen Umfeld (Wohngemeinschaft, Nachbarschaft, Partnerschaft/Familie, Verwandte, Freunde, Bekannte)
  • Förderung einer angemessenen Freizeitgestaltung, u.a. durch das Eruieren von Freizeitangeboten und Anbahnung/Begleitung zu ersten Kontakten z.B. zu einem Verein
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Bewerbungsmanagement, u.a. durch Unterstützung beim Erstellen der Bewerbungsmappen, individuelle Unterstützung bei der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch
  • Begleitung zu Gesprächen bei der Agentur für Arbeit, eventuelle Vermittlung zwischen dem Berufsberater und dem Klienten.
  • Gesundheitsförderung und Erhaltung
  • Aufklärung über Sexualität
  • Aufklärung über Suchtproblematik (eingeschlossen IT-Sucht)
  • Förderung eines gesundheitsfördernden Lebensstiles (gesunde Ernährung, Schlafhygiene)


Das Leistungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.


Dazu zählen Menschen mit einer Tiefgreifenden Entwicklungsstörung.


Diese sind:

  • leichte, mittlere und schwere Autismus-Spektrum-Störungen (ASS)
  • Frühkindlicher Autismus (ICD10 F84.0)
  • High-Functioning Autismus (ICD10 F84.0)
  • A-Typischer Autismus (ICD10 F84.1)
  • Rett-Syndrom (ICD10 F84.2)
  • Menschen mit einer desintegrativen Störung im Kindesalter (ICD10 F84.3)
  • Asperger-Syndrom (ICD10 F84.5)


Weiterhin:

  • Dyspraxie (ICD10 F82.-)
  • Sonstige tiefgreifende Entwicklungsstörungen (ICD10 F84.8)
  • Menschen, die von einer der vorgenannten Störungen bedroht sind und aus fachärztlicher Sicht eine Diagnose mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten. Sie können sich auch jederzeit telefonisch an uns wenden. 

  • Wann und wie kann man Sie erreichen?

    Unsere Mitarbeiter sind von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 - 16.00 Uhr und am Freitag von 9.00 - 14.00 Uhr für Sie erreichbar. Ihren persönlichen Gesprächstermin vor Ort vereinbaren Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

  • Wo befindet sich Ihre Hauptgeschäftsstelle?

    Sie finden uns in der Bahnhofstraße 4 in Finsterwalde. Unsere Büro- und Praxisräume befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof der Deutschen Bahn und dem Busbahnhof des ÖPNV. Ab Februar 2025 finden Sie uns auch in Senftenberg in der Häuerstraße 8. 

  • Sind Ihre Räume auch per Rollstuhl zugänglich?

    Der Eingangsbereich des Gebäudes ist baulich bedingt durch 3 Treppenstufen erreichbar. Falls erforderlich wird eine rutschfeste Aluminiumklapprampe bereitgestellt, um die Treppenstufen zu überwinden. Die Eingangstür ist zweiteilig und kann auch bei Bedarf für breitere Rollstühle geöffnet werden. Der obere Eingangsbereich ist der zentrale Zugang zu allen weiteren Räumlichkeiten, die barrierefrei sind.

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Therapie erfüllt sein?

    Es muss eine fachärztliche Diagnose vorliegen, um eine Therapie beantragen zu können. Die Diagnose muss leitliniengerecht erstellt worden sein und beinhaltet ADOS, ADI-R und FSK. Aufgrund der Diagnose Autismus und der damit verbundenen Verhaltensweisen ist eine regelmäßige und individuelle Förderung notwendig. Leistungsträger einer Autismusspezifischen Förderung sind die zuständigen Sozialämter. Wir sind Ihnen gern bei den ersten Schritten einer Beantragung behilflich.


  • Kann die Autismus-Therapie auch bei mir zu Hause erfolgen?

    Wir bieten unsere Assistenzleistungen, Beratungen und Förderungen auch in Form von Hausbesuchen an. Mit unserem mobilen Equipment können wir an jedem Ort die beste Behandlung bieten. Zu den Terminen bringen wir alle notwendigen Materialien mit. Diesen Service bieten wir in einem ca. 30 km Umkreis um Finsterwalde an. Dauerhaft empfehlen wir aber die Nutzung des Förderraumes, da wir hier spezifischer mit Betroffenen arbeiten können.

  • Kann ich Ihre Leistungen auch als Privatzahler nutzen?

    Sie können alle notwendigen Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln. Dazu gehören auch unsere Dienstleistungen, die sowohl über das Persönliche Budget und als Privatzahler eingekauft werden können. 

  • Führen Sie auch Online-Sprechstunden durch?

    Nicht immer ist der Weg in eine neue Einrichtung einfach. Und das verstehen und akzeptieren wir! Unsere Beratungsangebote können daher auch Online stattfinden. Wir kommunizieren dabei über eine sichere Verbindung über unsere eigene Praxissoftware - KILANKA. Den Link zur Sprechstunde senden wir Ihnen gern per E-Mail.

  • Führen Sie auch eine Diagnostik durch?

    Eine Autismusdiagnostik kann nur durch einen spezialisierten Psychologen, Psychiater, Facharzt oder durch ein multiprofessionelles Team in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) erfolgen. Wir können lediglich ein Verdachtsscreening durchführen und an qualifizierte Stellen verweisen.

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